Was ist die “Taxe d’habitation”?
Die “Taxe d’habitation” ist eine Wohnsteuer, die in Frankreich traditionell von den Personen gezahlt wird, die am 1. Januar eines Jahres eine Immobilie bewohnen oder besitzen. Sie war lange Zeit eine der wichtigsten lokalen Steuern, die den Gemeinden zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen diente.
In den letzten Jahren hat sich jedoch einiges geändert, und viele Haushalte profitieren mittlerweile von Steuererleichterungen oder sind komplett davon befreit.

Wer muss die Taxe d’habitation zahlen?
Bis vor Kurzem mussten sowohl Eigentümer als auch Mieter die Steuer zahlen, wenn sie die Immobilie am 1. Januar eines Jahres bewohnten. Mit den Reformen der letzten Jahre hat sich dies jedoch verändert.
- Mieter: Wenn Sie eine Immobilie in Frankreich mieten und diese als Hauptwohnsitz nutzen, waren Sie in der Vergangenheit steuerpflichtig.
- Eigentümer: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen oder an andere vermieten, mussten ebenfalls die Steuer entrichten.
Seit der Reform der Wohnsteuer müssen ab 2023 jedoch die meisten Haushalte keine Taxe d’habitation mehr für ihren Hauptwohnsitz bezahlen.
Für welche Immobilien gilt die Taxe d’habitation noch?
Die Steuerfreiheit betrifft nur den Hauptwohnsitz. Für folgende Immobilien gilt die Taxe d’habitation weiterhin:
- Zweitwohnsitze: Wenn Sie in Frankreich einen Zweitwohnsitz besitzen, müssen Sie weiterhin die Taxe d’habitation zahlen.
- Leerstehende Immobilien: Auch unbewohnte Immobilien können je nach Gemeinde besteuert werden.
Wie wird die Taxe d’habitation berechnet?
Die Höhe der Steuer hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wohnfläche und Ausstattung der Immobilie: Größere und besser ausgestattete Immobilien führen zu einer höheren Steuer.
- Lage: Die Steuer variiert je nach Gemeinde, da lokale Behörden die Höhe der Abgabe bestimmen.
- Haushaltseinkommen: Seit der Steuerreform spielt das Einkommen eine wichtige Rolle. Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen wurden schrittweise von der Steuer befreit.
Die Berechnung basiert auf dem fiktiven Mietwert der Immobilie, der von der Finanzverwaltung festgelegt wird, multipliziert mit einem von der Gemeinde bestimmten Steuersatz.
Reform der Taxe d’habitation
Die französische Regierung hat 2018 eine schrittweise Reform der Taxe d’habitation eingeleitet, die im Jahr 2023 abgeschlossen wurde.
- Hauptwohnsitze: Für 80 % der Haushalte wurde die Steuer bereits 2020 abgeschafft. Seit 2023 entfällt die Steuer vollständig für alle Hauptwohnsitze.
- Zweitwohnsitze: Zweitwohnsitze bleiben weiterhin steuerpflichtig. Einige Gemeinden haben sogar die Möglichkeit, einen erhöhten Steuersatz für Zweitwohnsitze zu erheben, um die Nutzung leerstehender Immobilien zu reduzieren.
Wie erfahre ich, ob ich steuerpflichtig bin?
Die Steuerbescheide für die Taxe d’habitation werden in der Regel im Herbst verschickt. Sie können die Bescheide online über das “Espace Particulier“ der französischen Steuerbehörde einsehen.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Steuer zahlen müssen, oder Fragen zur Höhe der Abgabe haben, empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Steuerbehörde nachzufragen.
Fazit
Die Taxe d’habitation war über Jahrzehnte eine bedeutende Wohnsteuer in Frankreich, die jedoch für Hauptwohnsitze mittlerweile vollständig abgeschafft wurde. Zweitwohnsitze und leerstehende Immobilien bleiben weiterhin steuerpflichtig, und die Höhe der Steuer variiert je nach Lage und Nutzung der Immobilie.
Wenn Sie planen, eine Immobilie in Frankreich zu kaufen oder zu mieten, sollten Sie sich mit den lokalen Regelungen zur Taxe d’habitation vertraut machen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Artikel wurden mit größter Sorgfalt erstellt und basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Dennoch können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für spezifische Fragen zur Taxe d’habitation oder steuerrechtlichen Themen empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde zu konsultieren. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Vermittlung.